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Keine übermäßigen Reihenhausriegel

CDU Froschhausen will schonende Bebauung an der Forsthausstraße


Froschhausen – Mit der Thematik der Bebaung an der Forsthausstraße 18 in Froschhausen befassen sich zurzeit die Mandatsträger der CDU Froschhausen. Auf deren Initiative hin hat die CDU Fraktion nun einen Antrag in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung eingereicht.

 

„Wie bereits zu lesen war, plant ein Investor für das Grundstück Forsthausstraße 18 eine Reihenhausbebauung. Für uns ist eine schonende Bebauung sehr wichtig. Reihenhausriegel mit mehr als 5 Einheiten am Stück erachten wir an dieser Stelle als unangemessen, “ so Stadtverordneter und Mitglied des Bauausschusses Achim Steibert. „Das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Grundflächenzahl, also der überbaute Flächenanteil des Grundstückes und die Geschossflächenzahl, also das Verhältnis der Vollgeschosse zum Baugrundstück, sollen sich an den Festsetzungen in der Wohnbebauung des dahinterliegenden Baugebietes Schildhecke II orientieren. Somit wäre ein einheitliches städtebauliches Bild möglich,“ so Steibert weiter.

 

„Die Bebauung an der Forsthausstraße 18 und den angrenzenden Grundstücken erachtet die CDU Froschhausen grundsätzlich als sinnvoll“, so Froschhausens CDU-Chef Volker Horn. „Der derzeitige Zustand der Gelände ist nach der Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes nicht ansprechend – die Gebäude sind unbewohnt und unbenutzt, das Anwesen liegt brach. Die CDU Froschhausen begrüßt daher, dass hier eine Bebauung vorgesehen werden soll – diese sollte aber schonend erfolgen.“ CDU-Pressesprecher und Stadtverordneter Thomas Lortz macht noch auf eine weitere CDU-Forderung aufmerksam: „Neben der schonenden Bebauung sollte aber auch darauf geachtet werden, dass eine entsprechende Wertabschöpfung erfolgt. Lediglich der vordere Bereich direkt an der Forsthausstraße wurde bisher zu Erschließungsbeiträgen, damals noch von der Gemeinde Froschhausen, herangezogen.“

 

„Die hinten anliegenden Grundstücke bis zur Straße An der Schildhecke aber nicht. Auch waren diese nicht Teil des Bebauungsplanes Schildhecke II und nicht Teil des Umlegungsgebietes. Eine entsprechende Wertabschöpfung ist daher in jedem Fall notwendig“, so Lortz abschließend.