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Rechnungsprüfungsamt wirft Bürgermeisterin schwere Verstöße vor

Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte die Stadtverordnetenversammlung im Sommer letzten Jahres beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt des Kreises zu beauftragen, verschiedene städt. Baumaßnahmen sowie die Einführung des städt. Controllings zu überprüfen. In den nun vorliegenden Prüfungsberichten wirft das Rechnungsprüfungsamt Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams schwere Verstöße gegen geltendes Recht vor.

 

 

 

Geprüft wurden folgende drei Baumaßnahmen: Toilettenanlage in der Palatiumstraße, Umbau der ehemaligen Toilettenanlage am Marktplatz in eine Behindertenbüro und die Aufstellung der Ladestation für Elektrofahrräder im Rathausinnenhof.  Bei allen drei Maßnahmen wird übereinstimmend festgestellt, dass die Stadtverordnetenversammlung bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln hätte beteiligt werden müssen. Insbesondere bei den erheblichen Kostenüberschreitungen fehlen Beschlüsse des höchsten Entscheidungsgremiums der Stadt und damit die Rechtsgrundlage. Aber auch Ausschreibungsverfahren und Auftragsvergaben werden von den Prüfern bemängelt. Auch hier ist offensichtlich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen worden.

 

 

 

Geprüft wurde zudem die Einführung eines Controllings in der Stadtverwaltung. Der hierzu erstellte Prüfungsbericht legt offen, dass in acht Jahren rund 100.000 € hierfür verausgabt wurden. Bei Hinzurechnen der Eigenleistungen der Stadtverwaltung kommt man leicht auf 180.000 €. Dafür wurden sechs Berichte erstellt. Macht 30.000 € pro Bericht – ein wahrlich stolzer Preis.

 

 

 

Bevor weitergehende Überlegungen über die Einleitung juristischer Schritte angestellt werden, sollte nach Auffassung der CDU-Fraktion die Verwaltung zu den Feststellungen des RPA Stellung nehmen. Vielleicht lässt sich ja dann das Eine oder Andere relativieren. Es wurde daher nachstehender Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht: Der Magistrat wird aufgefordert, zu den Prüfungsanmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes ausführlich Stellung zu beziehen und darzulegen, aus welchen Gründen bei den geprüften Maßnahmen wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wurde.