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„Schutz vor Lärmklagen völlig unzureichend“

Seligenstadt – „Das wird nicht reichen“. Derart knapp kommentiert die CDU-Fraktion in der Seligenstädter Stadtverordnetenversammlung die Antwort des Magistrats auf eine Anfrage zum laufenden Wohnbauprojekt auf der Rosenau zwischen Schwimmbad und Aschaffenburger Straße. Fraktionsvorsitzender Joachim Bergmann sieht die Befürchtungen der Union bestätigt: „Einen wirksamen Schutz der Sportfreunde und des Schwimmbadbetriebs vor Lärmklagen künftiger Anwohner gibt es nicht“.

Weder die nach Ansicht der Christdemokraten äußerst bescheidenen baulichen Lärmschutzvorschriften aus dem nunmehr zehn Jahre alten Bebauungsplan noch die im Grundbuch geforderte Lärmtoleranz sind laut Bergmann geeignet, den Sportbetrieb des Vereins und die städtische Freizeiteinrichtung vor gerichtlichen Beschränkungen zu bewahren. So seien die im B-Plan verfügten Schutzmaßnahmen vorwiegend auf Verkehrs- und Gewerbelärm von der Aschaffenburger Straße her ausgerichtet.

Das zu Grunde liegenden Lärmgutachten stammt nach Worten des Fraktionsvorsitzenden ebenso aus dem Jahr 2010 wie die von Bürgermeister Dr. Daniell Bastian (FDP) in seiner Antwort angeführte Grunddienstbarkeit, die von künftigen Wohnungseigentümern im Objekt des Investors HZ-Bau die Duldung „ortsüblicher Geräuschimmissionen“ verlangt. „Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt klar, dass die Gerichte im Zweifelsfall den Immissionsschutz höher bewerten als einen Grundbucheintrag“, betont Bergmann. Auch binde die hier gebrauchte Formulierung ausdrücklich die Eigentümer, nicht aber potenzielle Mieter.

Wieder aufgegriffen hatte die CDU mit ihrer Anfrage das bereits früher kritisierte Investorenprojekt, weil demnächst die Entscheidung über einen zweiten Bauabschnitt ansteht. Laut Bastian liege der Bauantrag von HZ-Bau bereits vor und werde aktuell im Magistrat beraten, erläutert Bergmann. „Ohne einen wirksamen Schutz der Sportfreunde und des Schwimmbads gegen Lärmschutzklagen werden wir einem zweiten Gebäude auf keinen Fall zustimmen“, versichert der Fraktionschef.

Zudem fordert die Union eine gleichberechtigte Behandlung des Investors, der ja ursprünglich ein gesellschaftlich getragenes Projekt für Mehrgenerationenwohnen („Wohnikum“) habe realisieren sollen, und privater Grundstückseigentümer anderswo in der Stadt: „Das Mindeste wäre ein Infrastrukturausgleich von 100 Euro pro Quadratmeter“, stellt Bergmann klar. Schließlich würden die Grundbesitzer am Westring für eine Wertsteigerung von voraussichtlich 160 Euro und zusätzlich mit 195 Euro Erschließungskosten pro Quadratmeter zur Kasse gebeten.