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Stadtverordnete entscheiden über Gewinnausschüttung

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt schüttet jährlich einen von der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes festgelegten Betrag an seine Trägerkommunen aus. Neben den Städten und Gemeinden des Kreises gehört hierzu auch der Kreis Offenbach selbst. Die Mittel, die bei der schlechten Finanzlage der Kommunen natürlich hochwillkommen sind, sollen für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.

 

CDU-Fraktionschef Joachim Bergmann: „Da die Stadtverordnetenversammlung über die Mittelverwendung nichts erfährt, hat die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Beschlussfassung über die Verteilung der auf die Stadt Seligenstadt entfallenden ca. 50.000 € auf die Stadtverordnetenversammlung zu übertragen und die Vorlage eines Berichtes über die bisherige Mittelverwendung zu verlangen.“

 

In ihrer Sitzung am 23.03.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den CDU-Antrag diskutiert und mit großer Mehrheit beschlossen:

 

  1. Über die Verwendung der von der Sparkasse Langen-Seligenstadt an die Stadt Seligenstadt  ausgeschütteten Mittel entscheidet ab sofort die Stadtverordnetenversammlung. Vorschläge für die Mittelverwendung sind vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.09. des Jahres der jeweiligen Ausschüttung vorzulegen.
     
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich einen Bericht über die Verwendung der von der Sparkasse Langen-Seligenstadt in den letzten 5 Jahren ausgeschütteten Mittel vorzulegen. Dabei ist darzulegen, ob die Verwendung durch den Magistrat beschlossen wurde, wann die Zuteilung erfolgte und wie sie begründet wurde.