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Sorgen der ‚BI Friedhofstraße 42‘ sind berechtigt

Froschhausen – Auf Verständnis stoßen die Bedenken der „Bürgerinitiative Friedhofstraße 42“ bezüglich der dortigen Neubaupläne beim CDU Ortsverband Froschhausen. Auf dem Grundstück ist ein Neubau von zwei 3-stöckigen Wohnkomplexen mit insgesamt 20 Wohneinheiten und einer Länge von 33 Metern geplant. „Wie in weiten Teilen Froschhausens gibt es in diesem Gebiet keinen Bebauungsplan“, erläutert Stadtverordneter Volker Horn. „Das bedeutet, dass laut Baugesetz sich Neubauten in die Umgebung einfügen müssen. Das ist mit dem beschriebenen Vorhaben auf keinen Fall gegeben, da es sich in diesem Bereich hauptsächlich um eine Bebauung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäuser handelt.“

„Die CDU Froschhausen fordert alle Entscheidungsträger in Stadt und Landkreis auf, dem in Art und Maß sich nicht einfügenden Bauvorhaben die rote Karte zu zeigen“, ergänzt Stadtrat Karl-Heinz Maurer. „Die Stadt Seligenstadt hat bereits über Parteigrenzen hinweg signalisiert, dass hier ein Kompromiss gefunden werden muss, der Rücksicht auf die bestehende Bebauung und die dortigen Anwohner nimmt.“  

„Das Ziel der CDU Froschhausen ist der Erhalt des Ortsbilds unseres Stadtteils und die Verhinderung von Überlastung der bestehenden Infrastruktur“, berichtet Stadtverordneter Achim Steibert. „Einen ersten Schritt wollen wir mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortskern machen. Dies haben wir als Antrag in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.“

Steibert führt fort: „Die Lage Froschhausens und der Stadt Seligenstadt im Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main führt zu erhöhtem Wohnraumbedarf. Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass die gewachsene Struktur Froschhausens erhalten bleiben soll. Denn dies macht die Attraktivität unseres Ortes aus. Daher ist der gesamte Stadtteil auf die Notwendigkeit von Bebauungsplänen zu überprüfen.“

„Über 50 Bürgerinnen und Bürger unterstützten mit ihrer Unterschrift die berechtigten Sorgen der Anwohner in der ‚verlängerten Friedhofstraße.‘ Eine Bebauung kann aus unserer Sicht nur realisiert werden, wenn diese sich in das Ortsbild einfügt und einer Gebietsverträglichkeitsprüfung unterzogen wurde. Ein von allen Seiten akzeptierter Kompromiss, wie bei der Bebauung in der Forsthausstraße 18, muss das Ziel aller beteiligten sein“, so Stadtverordnete Tatjana Ditzinger abschließend.