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Thema: Bauen und Gewerbe in Froschhausen
Zm Thema Bebauung in Froschhausen hat die Offenbach-Post den Stadtverordneten Thomas FJ Lortz befragt.
Hier seine Standpunkte:
Um den Charakter eines, auch von Fachwerkhäusern geprägten Ortskerns zu erhalten, hat die CDU im Januar 2020 vorgeschlagen, eine Gestaltungssatzung für den Ortskern Froschhausens zu erarbeiten. Dies hat in der Stadtverordnetenversammlung leider keine Mehrheit gefunden. Das zuständige Fachamt in der Verwaltung hatte uns darauf hingewiesen, dass unser Ziel mit einer Gestaltungssatzung nicht erreichbar sei und dies nur durch einen Bebauungsplan möglich wäre. Auch dies hat aber keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung gefunden. Begründet wurde dies unter anderem mit den tatsächlich immensen Kosten, die die Erstellung eines Bebauungsplans über bereits bebautem Gebiet verursachen.
Das grundsätzliche Problem sehen wir darin, dass in den meisten Quartieren in Froschhausen kein Bebauungsplan besteht. Das bedeutet, dass nach §34 BauGB gebaut werden kann. Durch den Bau des Anwesens Seligenstädter Straße 50/52 (frühere Gaststätte Deutsches Haus) in den Neunziger Jahren, kann sich somit jeder auf diesen Bau beziehen und in ähnlich massiver Weise bauen. Dem Kreis Offenbach, als zuständige Genehmigungsbehörde, bleibt somit keine Wahl, als diese Bauweise zu genehmigen. Andernfalls würden Bauherren mit klaren Erfolgsaussichten gegen die Genehmigungsbehörde klagen können. Da hilft leider auch die ablehnende Haltung des Magistrats der Stadt Seligenstadt zu einer massiven Bebauung nicht, die insbesondere unsere Vertreter oftmals vorbringen.
Wir sind nach wie vor der Ansicht: Hätten die anderen Fraktionen unserem damaligen Antrag zugestimmt oder hätten die politisch Verantwortlichen in den Neunziger Jahren den Bau des Anwesens Seligenstädter Straße 50/52 nicht genehmigt, wäre eine schonende Entwicklung möglich gewesen. Denn - auch das gehört zur Wahrheit - neuer Wohnraum wird nach wie vor gesucht, auch in Froschhausen. Nach einer möglichen Entwicklung des ehemals für einen neuen Friedhof vorgesehenen Gebiets in der verlängerten Friedhofstraße ist das Entwicklungspotential in Froschhausen erschöpft. Auch bleibt, wenn man nicht immer weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen versiegeln will, vor dem Hintergrund des Wohndrucks im Rhein-Main-Gebiet nur die Option der Nachverdichtung. Dass man diese Nachverdichtung allerdings schonender und bedachter hätte umsetzen können, sehen Sie an unserem damaligen Antrag. Gerade in der Zeit nach unserem Antrag sind hier viele Gebäude entstanden.
Ein von anderer Seite vorgeschlagener städtebaulicher Rahmenplan besitzt auch keine Rechtsverbindlichkeit. Lediglich ein Bebauungsplan hätte dies wohl erreicht. Dies wurde allerdings verpasst. Jetzt die hohen Summen in die Hand zu nehmen, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, ist bei der aktuellen, finanziell angespannten Lage nicht mehr verantwortlich und bringt den Charakter, den wir sichern wollten, auch nicht mehr zurück.
Auch zu neu enstehenden Gewerbeflächen wurde Thomas FJ Lortz befragt:
Zunächst müssen die Gewerbetreibenden aufgrund einer eigenständigen Markterkundung selbst beurteilen, mit welchen Angeboten in den jeweiligen Ladenflächen eine Unternehmung wirtschaftlich zu betreiben ist. Unseren Mandatsträgern wird immer wieder der Wunsch nach einer Metzgerei oder einer Metzgereifiliale aus der Bürgerschaft deutlich gemacht. Die CDU Froschhausen sieht hier auch eine Aufgabe für die städtische Wirtschaftsförderung, die mit potentiellen Betreibern in Kontakt treten sollte. Aber auch das ist klar: Wir Froschhäuser müssen uns der eigenen Verantwortung bewusst sein und die Gewerbetreibenden vor Ort dann auch mit einem entsprechenden Einkauf unterstützen. Die Kaufkraft ist aufgrund der im Verhältnis geringen Einwohnerzahl in Froschhausen limitiert. Auch der Netto-Markt lebt sicherlich nicht von den Froschhäusern allein, sondern profitiert von seinem Standort am Ortsausgang in Richtung Seligenstadt.